
AGB
Die Konzeptlabor GmbH (nachfolgend KL genannt) bezweckt den Bau, Umbau, Reparatur, Handel und die Vermietung von gebrauchten und neuen Fahrzeugen, insbesondere von Campingfahrzeugen. Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) soll ein gerechter Interessensausgleich zwischen der KL und dem Kunden erreicht werden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der KL und dem Kunden. Sie gelten für sämtliche Leistungen der KL im Zusammenhang mit Bau, Umbau, Reparatur, Handel und Vermietung von gebrauchten und neuen Fahrzeugen, insbesondere von Campingfahrzeugen und legen die Rechte und Pflichten der KL und dem Kunden fest. Abweichende Bestimmungen, die schriftlich oder elektronisch zwischen der KL und dem Kunden vereinbart werden, gehen diesen AGB vor. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie zwischen der KL und dem Kunden schriftlich oder elektronisch vereinbart worden sind. Die KL behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts geltende Version dieser AGB, welche für dieses Rechtsgeschäft nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Auftragserteilung / Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die schriftliche Auftragsbestätigung der KL angenommen hat. Vertragsgegenstand sind allein die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Arbeiten. Sollte der Auftraggeber im Nachhinein Änderungswünsche haben, welche nicht Bestandteil der Auftragsbestätigung sind, wird dies nach Aufwand zum aktuellen Stundensatz zusätzlich verrechnet.
3. Preise
Die Preise von Produkten und Dienstleistungen in Offerten der KL gelten als Angebot, welches jedoch unter Vorbehalt der Verfügbarkeit, der durch die KL einzubauenden Komponenten steht. Im Falle von Preisänderungen für Materialien (insbesondere Holz, Dämmstoffe, Metalle, Elektrik, Batterie- und Solarsysteme) von mehr als 10 Prozent nach Vertragsabschluss haben beide Parteien das Recht, neue Verhandlungen aufzunehmen, um eine angemessene Anpassung der Preise zu vereinbaren. Ausserdem kann es bei den angebotenen Preisen zu Abweichungen der Arbeitsaufwände von maximal 10% in beiden Richtungen kommen. Grössere Anpassungen werden dem Auftraggeber frühzeitig mitgeteilt und gemeinsam besprochen.
4. Zahlungskonditionen
Bei mittleren bis grösseren Projekten ist ein erstes Gespräch gratis, für weitere Abklärungen/Besprechungen sowie die Erstellung einer detaillierten Offerte werden CHF 450.00 in Rechnung gestellt (Vorauszahlung). Bei Auftragserteilung wird dieser Betrag der Auftragssumme angerechnet. Die Bezahlung der Auftragssumme hat bei einer Auftragssumme bis CHF 5’000.00 innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Auftragssummen von über CHF 5’000.00 wird bei Auftragserteilung 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt und ist innert 10 Tagen zu bezahlen. Die restlichen 50% sind nach Erstellen der Schlussrechnung innert 30 Tagen zu bezahlen. Alle verbauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum der KL.
5. Liefertermin / Verzug
Bei Teil- und Komplettausbauten kann von Seiten der KL kein Liefertermin garantiert werden. Verzögerungen der Produktion, welche aufgrund von Änderungswünschen seitens des Kunden, Lieferproblemen, Krankheitsfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen auftreten, wird die KL versuchen, diese auszugleichen. Verzögerungen können jedoch nicht immer vermieden werden, und der Kunde wird informiert.
Wenn die KL den unverbindlichen Liefertermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Die KL ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
6. Abnahme
Die Abnahme des Auftragsgegenstands durch den Kunden erfolgt in den Geschäftsräumen der KL, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Bei Abnahmeverzug hat die KL Anspruch auf eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr und kann den Auftragsgegenstand nach eigenem Ermessen aufbewahren, wobei die Kosten und Risiken der Aufbewahrung vom Kunden zu tragen sind. Bei nicht erfolgter Abnahme kann die KL rechtliche Schritte einleiten.
7. Garantie
Die KL gewährt eine Garantie für Sachmängel während eines Zeitraums von 12 Monaten ab Ablieferung des Auftragsgegenstands. Mängelrügen sind innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Auftragsgegenstands schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die geleistete Arbeit als genehmigt.
Die Garantie, für die im Auftragsgegenstand durch die KL verbauten Geräte, richtet sich nach und entspricht der Garantie, welche der Hersteller des jeweiligen Geräts gegenüber der KL abgegeben hat. Garantieanspruch besteht nur dann, wenn der Kunde allfällige Mängel unmittelbar nach deren Auftreten an die KL meldet. Ergibt sich bei der Prüfung durch die KL, dass das Material keine feststellbaren Mängel aufweist oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, können die Umtriebe oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Eine Mängelrüge berechtigt nicht zum Zurückbehalten des vereinbarten Entgelts.
Keine Garantie besteht bei Selbstverschulden des Kunden oder bei Drittverschulden, wie namentlich bei Unfall, Überbelastung, unsachgemässer Bedienung, dem Einsatz von inkompatiblen Ersatz- oder Zubehörteilen (z.B. Stromversorgung), mangelhafter Wartung/Reparaturen, Abänderungen durch Dritte sowie unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden. Natürlicher Verschleiss ist von der Garantiepflicht ausgeschlossen.
Garantiearbeiten werden ausschliesslich in der Werkstatt der KL vorgenommen. Bringt der Kunde den Auftragsgegenstand zur Nachbesserung in die Werkstatt der KL, ist dieser für den Transport des Auftragsgegenstands verantwortlich. Es werden keine dadurch aufkommenden Kosten wie z.B. Lieferung, Leihfahrzeuge oder Porto übernommen.
Jegliche Reparaturen oder andere Arbeiten, die vom Kunden selbst an Dritte in Auftrag gegeben wurden, fallen nicht unter diese Garantie. Die KL haftet nicht für Mängel am Fahrzeug selbst. Diese muss der Kunde gegenüber dem Verkäufer des Auftragsgegenstands geltend machen.
8. Haftung
Die KL schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die KL und allfällige Angestellte und Hilfspersonen, aus. Bei nicht fachgerechter Anwendung und Nutzung des Auftragsgegenstands und/oder der darin verbauten Komponenten durch den Kunden wird jegliche Haftung abgelehnt. Weiter schliesst die KL die Haftung für vom Kunden selbst vorgenommene Arbeiten und Abänderungen sowie für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten aus. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
9. Qualitätsanforderung / Konstruktionsänderungen
Die KL verpflichtet sich, dass die verwendeten Materialien den üblichen Qualitätsanforderungen für derartige Werke entsprechen. Zudem werden alle fachspezifischen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Grundsätze und technischen Regelungen beachtet. Technisch bedingte Konstruktionsänderungen, welche den bestimmungsgemässen Gebrauch des Werkes nicht beeinträchtigen, sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.
10. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch die KL gilt die Datenschutzerklärung der KL.
11. Gefahrentragung
Die KL trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs und der Wertverminderung des Auftragsgegenstands bis zu dessen Rückgabe an den Kunden. Sollte während des Aufenthalts des Auftragsgegenstands bei der KL ein Schaden auftreten, welcher nicht durch ein Verschulden der KL entstanden ist, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen dem Kunden und der KL ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Appenzell Innerrhoden.
Stand 28. Januar 2025